Guten Tag,
der Bundesfinanzhof hat zu der Frage entschieden, wann aus einem stillen Gesellschafter
steuerlich ein Mitunternehmer wird. Die Richter stellten klar, wer nur Dienstleistungen
erbringt und kein echtes Vermögensrisiko trägt, erfüllt diese Voraussetzung regelmäßig
nicht.
Der Wegfall oder zumindest der Umbau des Splittingtarifs bei der Einkommensteuer für
Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner wird aktuell gefordert und diskutiert. Aber was
bedeutet der Splittingtarif im Einkommensteuerrecht und wie wirkt er?
In einem weiteren aktuellen Urteil entschied der Bundesfinanzhof, dass eine nicht
umsatzsteuerbare Geschäftsveräußerung nicht schon deshalb vorliegt, weil ein Betrieb nach
einer Übertragung wirtschaftlich weiterläuft. Maßgeblich ist, dass der Erwerber oder ein
Letzterwerber die Tätigkeit selbst fortführt und nicht lediglich ein Pächter.
Entscheidende Änderungen ergeben sich durch ein aktuelles Schreiben des
Bundesfinanzministeriums beim Vorsteuerabzug für Unternehmen, die neben ihrer
unternehmerischen Aktivität auch im Rahmen eines sog. nichtwirtschaftlichen Bereichs
Tätigkeiten erbringen.
Gerade bei kleineren Unternehmen passieren immer wieder Fehler beim
innergemeinschaftlichen Erwerb bzgl. der Umsatzsteuer, die bei Sonderprüfungen bzw.
Betriebsprüfungen offenbar werden. Daher ist es wichtig einen innergemeinschaftlichen
Erwerb zu erkennen, um eine mögliche Doppelbesteuerung zu vermeiden.
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