Gut zu wissen.

Aktuelle Steuer-Infos Juni 2026

Andere denken nach. Wir denken vor.

Guten Tag,

der Bundesfinanzhof entschied, dass Aufwendungen für Dienstreisen mit dem Privatwagen
in der Regel unangemessen und deshalb in voller Höhe nicht als Werbungskosten zu
berücksichtigen sind, wenn der Steuerpflichtige über einen Firmenwagen verfügt und ihm
bei dessen Nutzung keine Fahrtkosten entstanden wären.

Hat ein Unternehmer eine Lieferung als steuerfrei behandelt, obwohl die Voraussetzungen
für die Steuerfreiheit der innergemeinschaftlichen Lieferung nicht vorliegen, ist nach einer
Entscheidung des Bundesfinanzhofs die Lieferung trotzdem als steuerfrei anzusehen, wenn
die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung auf unrichtigen Angaben des Abnehmers beruht
und der Unternehmer die Unrichtigkeit dieser Angaben auch bei Beachtung der Sorgfalt
eines ordentlichen Kaufmanns nicht erkennen konnte.

Nachforderungszinsen auf die Umsatzsteuer sind nach einer weiteren Entscheidung des
Bundesfinanzhofs zulässig und verstoßen weder gegen Unionsrecht noch gegen den
Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.

Der Bundesfinanzhof hat außerdem zur gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von
Hotelzimmermieten bei einem Veranstalter für Konferenzen, Events und Reisen Stellung
genommen. Besonders betroffen sind Eventunternehmen und Firmen, die regelmäßig
Unterkünfte für Mitarbeiter anmieten. Demnach ist nicht jeder Aufwand für die Anmietung
von Hotelzimmern dem Gewinn aus Gewerbebetrieb hinzuzurechnen.

Wir beraten Sie gerne.

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